Hausarztpraxis Dr. med. Katharina Lendholt.de

Digitale Anwendungen

Digitaler Telefonassistent

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA

Im Grunde ist die ePA eine digitale Dokumentenablage, die den Austausch von behandlungsrelevanten Informationen im Gesundheitswesen erleichtern soll. Sowohl sie als Patient als auch alle behandelnden Ärzte können die ePA mit aktuellen medizinischen Dokumenten (z.B. Medikamentenplan, Arztbriefe, Photos…) befüllen. Ärzte dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Änderungen in der ePA vornehmen. Sie als PatientIn haben ab sofort einen gesetzlichen Anspruch, dass bei einem Arztbesuch Änderungen in der ePA vorgenommen werden, sofern Sie dies wünschen. Dies bezieht sich jedoch nur auf aktuelle Vorgänge. Die Übernahme von Behandlungsdaten der letzten 10 Jahre ist davon ausdrücklich nicht umfasst, da dies die Kapazität einer jeden Praxis sprengen würde. In Einzelfällen kann Ihr behandelnder Arzt natürlich empfehlen aus medizinischen Gründen auch ältere Dokumente in die ePA zu übernehmen.

Wichtig: Das Anlegen einer ePA passiert nicht automatisch, sondern muss aktiv von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Wenden Sie sich für entsprechende Informationen daher zunächst an Ihre Krankenkasse. Nur wenn eine ePA aktiv durch Sie angelegt wurde, kann diese in der Arztpraxis auch befüllt werden.

Aktuell steht die ePA nur gesetzlich versicherten Patienten zur Verfügung. Privatversicherte folgen wahrscheinlich im nächsten Jahr.

Ab 2022 sollen auch ein digitaler Impfausweis, Mutterpass, Kinder-U-Heft und Zahnbonusheft in der ePA gespeichert werden.

Die ePA ist ein Teil der Telematikinfrastruktur und somit in höchstem Maße vor externen Zugriffen geschützt. Alle Daten liegen vollständig verschlüsselt vor. Ein Eindringen über das Internet ist nicht möglich. Krankenkassen haben nur dann Zugriff auf Behandlungsdaten, wenn Sie bestimmte Dokumente explizit freigeben. Ab 2022 werden Sie auch dokumentengenau festlegen können, welche Behandler Zugriff haben sollen.

Die Verwaltung der ePA (z.B. Laden oder Löschen von Dokumenten, Erteilen von Zugriffberechtigungen) ist über eine krankenkassenspezifische App oder in der Arztpraxis möglich, so dass auch PatientInnen, welche sich mit digitalen Anwendungen nicht gut auskennen, die Vorteile der ePA nutzen können. Im nächsten Jahr soll dann auch eine Desktop-Anwendung folgen.

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