Wenn Sie berufstätig sind, ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig für eine Rehabilitation. Unter bestimmten Bedingungen kann die Krankenkasse für die Kosten der Reha aufkommen (z.B. Rentner). Die Anregung einer Rehabilitation erfolgt normalerweise in der Sprechstunde. Bitte füllen Sie nicht einfach Anträge aus, sondern sprechen Sie uns im Vorfeld an. Wir sollten klären, ob der Antrag überhaupt erfolgversprechend und welcher der richtige Kostenträger ist. Vielleicht stellen Sie sich auch eher eine Vorsorgekur vor.
Die Antragsformulare für die klassische Rehabilitation können Sie beim Rentenversicherungsträger erfragen oder weiter unten herunterladen. Der patientenseitige Teil des Antrages kann auch online ausgefüllt werden. Wenn Ihr Teil des Antrages ausgefüllt ist, machen Sie einen Sprechstundentermin. Hier werden offenen Fragen zum Ausfüllen des ärztlichen Befundberichtes besprochen und anschließend der gesamte Antrag versendet. Das Formular für eine Rehabilitation auf Kosten der Krankenkasse oder die Anregung einer Vorsorgekur haben wir als Praxis in digitaler Form in unserem Computersystem (Muster 61, Muster 25).
Möchten Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen, können Sie uns die notwendigen Informationen über den folgenden Fragebogen übermitteln. Das passende Antragsformular haben wir ebenfalls in digitaler Form in unserem Computersystem.