Wenn Sie berufstätig sind, ist in der Regel die Rentenkasse zuständig für eine Rehabilitation. In der Regel erfolgt die Anregung zu einer Rehabilitationsbehandlung in der Sprechstunde. Die Antragsformulare können Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen oder weiter unten downloaden. Der patientenseitige Teil des Antrages kann auch online ausgefüllt werden. Wenn Ihr Teil des Antrages ausgefüllt ist, machen Sie einen Sprechstundentermin. Hier werden offenen Fragen zum Ausfüllen des ärztlichen Befundberichtes besprochen und anschließend der gesamte Antrag versendet. Sollten Zweifel an der Zuständigkeit der Rentenversicherung bestehen, fragen Sie sicherheitshalber vorher bei Ihrer Krankenkasse nach.