Sollte bei unseren PatientInnen ein Gewichtsverlust (5% des Körpergewichtes bzw. 5kg über einen Zeitraum von 6 Monaten) auftreten, wird immer schnell die Frage nach der Verordnung von „Trinknahrung“ laut. Damit dies überhaupt zu Lasten der GKV möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Wir bitte daher die Pflegefachkräfte uns zunächst das Mini Nutrional Assessment als Screening-Fragebogen und unseren praxiseigenen Fragebogen auszufüllen. Auf dieser Basis können wir über weitere Maßnahmen entscheiden.
Bitte beachten Sie: Sollte der Gewichtsverlust bedingt sein, durch ein gewollte Ausscheidung von überschüssigem Wasser unter diuretischer Therapie, sind keine weiteren Maßnahmen erfordlerich.