Sie verstehen sicherlich, dass ich mich während meiner Sprechstunden ganz auf mein Gegenüber konzentrieren möchte. Da stört es erheblich, wenn einem zwischendurch dauernd Dokumente zum Unterschreiben unter die Nase gehalten werden. Außerdem trage ich die medizinische Verantwortung für alle Verordnungen und behalte mir vor, diese eingehend zu prüfen. Daher ist die sofortige Ausstellung von Rezepten und Überweisungen ohne Vorbestellung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Bitte nutzen Sie vornehmlich den Weg der Onlinebestellung, um unser Telefon zu entlasten und lange Warteschlangen am Tresen zu vermeiden.
Das e-Rezept hat sich inzwischen gut etabliert. Nähere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nach dem Quartalswechsel die Chipkarte erneut werden muss, bevor e-Rezepte versendet werden können. Sollten Sie online bestellen, bevor wir Ihre Karte eingelesen haben, bereiten wir das e-Rezept lediglich vor. Das Versenden der e-Rezepte ist eine ärtzliche Aufgabe. Da ich ungern während der Sprechstunde gestört werden, versende ich Rezepte am liebsten in Ruhe um die Mittagszeit – falls es aber mal pressiert und Sie gleich noch zur Apotheke wollen, geht das auch ausnahmsweise zwischendurch mit ein bisschen Wartezeit. Das Einlesen der Chipkarte liegt in Ihrer Verantwortung. Es ist uns nicht möglich, jedes Mal telefonisch darüber zu informieren, wenn diese fehlt.
Den Mitarbeiterinnen ist es untersagt, Rezepte vorzubereiten, wenn das Präparat nicht in Ihrem Medikamentenplan aufgeführt ist. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen telefonisch.
Sollten Sie einen Termin in der Sprechstunde haben, z.B. zur Auswertung von Untersuchungen, bespreche ich Ihre Anforderungswünsche am liebsten direkt mit Ihnen persönlich. Oft finden als Ergebnis solcher Termine Therapieanpassungen statt, die dann direkt bei der Rezeptaustellung berücksichtigt werden können.
Das Bestellformular für Überweisungen ist in erster Linie für regelmäßig wiederkehrende fachärztliche Behandlungen gedacht. Geben Sie bitte bei der Überweisungsbestellung einen Behandlungsgrund an und beachten Sie, dass grundsätzlich die Hausarztpraxis erster Ansprechpartner für neu aufgetretene Beschwerden ist. Natürlich haben Sie freie Arztwahl. Es besteht aber kein Anspruch darauf, Überweisungen für unserer Ansicht nach nicht indizierte Behandlungen zu erhalten. Insbesondere PatientInnen im Hausarztprogramm sind verpflichtet für jede Facharztkonsultation (außer Augenheilkunde und Gyn) eine Überweisung anzufordern.