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EPA-zertifizierte Praxis
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Ab 01.01.2024 – Das e-Rezept

1. Funktioniert aktuell noch nicht für Hilfsmittelrezepte (z.B. Blutzuckerteststreifen), Betäubungsmittelrezepte (gelbe Rezepte mit 2 Seiten für starke Schmerzmittel), grüne und blaue Rezepte. Die Umsetzung ist aber geplant.

2. Sie bestellen wie gewohnt bei uns Ihr Medikamentenrezept. Dafür muss die Chipkarte weiterhin einmal im Quartal in unserer Praxis eingelesen werden – und zwar vor der ersten Bestellung (geht leider nicht anders, denn Sie holen das Rezept ja nicht bei uns ab).

3. Wir stellen das Rezept digital aus und speichern es auf einem Hochsicherheitsserver. Dies erfolgt erst, wenn die Chipkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.

4. Sie gehen mit Ihrer Krankenversichertenkarte in eine Apotheke Ihrer Wahl, wo die Karte eingelesen wird wie in einer Arztpraxis, um das e-Rezept abzurufen.

5. Mit der e-Rezept-App haben Sie den besten Überblick über Ihre e-Rezepte und können im Blick behalten, wann das e-Rezept zur Verfügung steht. Mit ein wenig technischem Interesse, können Sie die Rezepte via App sogar bestimmten Apotheken zuweisen, damit Ihre Bestellung schon vorbereitet werden kann. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum Einlösen des e-Rezeptes hier

Ihre Bestellung wird nach Eingabe in die Bestellmaske per E-Mail versendet. Bitte beachten Sie, dass keine End-zu-End-Verschlüsselung stattfindet.

  • Bitte auf diesem Weg nur Medikamente bestellen, welche im Medikationsplan aufgeführt sind oder zumindest regelmäßig von uns verordnet werden
  • Alle anderen Medikamentenwünsche sind persönlich ärztlich zu besprechen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin oder Telefontermin
  • Abholung zwei Werktage nach Bestellung möglich, es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung
  • Hinterlegen in der Apotheke nur möglich, wenn die Chipkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen

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Datenschutzerklärung
  • Bitte bestellen Sie auf diesem Weg nur Medikamente, welche im Medikationsplan aufgeführt sind oder zumindest regelmäßig von uns verordnet werden
  • Alle anderen Medikamentenwünsche sind persönlich ärztlich zu besprechen. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin oder Telefontermin
  • Normale rote Rezepte ab 01.01.24 als e-Rezept. Chipkarte muss vor 1. Bestellung im Quartal eingelesen werden. Das rosa Papierrezept funktioniert im Notfall weiterhin.