Das e-Rezept
1. Funktioniert aktuell noch nicht für Hilfsmittelrezepte (z.B. Blutzuckerteststreifen), Verbandmittel, Betäubungsmittelrezepte (gelbe Rezepte mit 2 Seiten für starke Schmerzmittel) und Privatpatienten
2. Sie bestellen wie gewohnt bei uns Ihr Medikamentenrezept. Dafür muss die Chipkarte weiterhin einmal im Quartal in unserer Praxis eingelesen werden – und zwar vor der ersten Bestellung (geht leider nicht anders, denn Sie holen das Rezept ja nicht bei uns ab).
3. Wir stellen das Rezept digital aus und speichern es auf einem Hochsicherheitsserver. Dies erfolgt erst, wenn die Chipkarte im aktuellen Quartal eingelesen wurde.
4. Sie gehen mit Ihrer Krankenversichertenkarte in eine Apotheke Ihrer Wahl, wo die Karte eingelesen wird wie in einer Arztpraxis, um das e-Rezept abzurufen.
5. Mit der e-Rezept-App haben Sie den besten Überblick über Ihre e-Rezepte und können im Blick behalten, wann das e-Rezept zur Verfügung steht. Mit ein wenig technischem Interesse, können Sie die Rezepte via App sogar bestimmten Apotheken zuweisen, damit Ihre Bestellung schon vorbereitet werden kann. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum Einlösen des e-Rezep
Ihre Bestellung wird nach Eingabe in die Bestellmaske per E-Mail versendet. Bitte beachten Sie, dass keine End-zu-End-Verschlüsselung stattfindet.
- Bitte auf diesem Weg nur Medikamente bestellen, welche im Medikationsplan aufgeführt sind oder zumindest regelmäßig von uns verordnet werden
- Alle anderen Medikamentenwünsche sind persönlich ärztlich zu besprechen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin oder Telefontermin
- Abholung zwei Werktage nach Bestellung möglich, es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung
- Hinterlegen in der Apotheke nur möglich, wenn die Chipkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen