Die nächste Bestellung vielleicht als e-Rezept?
Wahrscheinlich wussten Sie es noch nicht – ab Januar 2024 wird das elektronische Rezept verpflichtend eingeführt. Die ambulante Medizin und die Apotheken sind gespannt. Wir testen fleißig und haben gute Erfahrungen gemacht – zumindest in der Adler-Apotheke sind elektronische Rezepte problemlos einzulösen. In anderen Apotheken sollten Sie sicherheitshalber nachfragen, ob die Technik bereits angewendet wird.
Wie funktioniert’s?
1. Sie bestellen bei uns ein e-Rezept. Dafür muss die Chipkarte weiterhin einmal im Quartal in unserer Praxis eingelesen werden – und zwar vor der ersten Bestellung (ja, ist doof, aber geht nicht anders, denn Sie holen das Rezept ja nicht bei uns ab)
2. Wir stellen das Rezept digital aus und laden es in die sog. Telematikinfrastruktur (eine hochgesicherte digitale Gesundheitsplattform, die verschiedene Akteure im Gesundheitswesen vernetzt und auch für den Versand der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genutzt wird)
3. Sie gehen mit Ihrer Krankenversichertenkarte in Ihre Apotheke, wo die Karte eingelesen wird wie in einer Arztpraxis, um das Rezept aus der Telematikinfrastruktur abzurufen. Fertig
4. Zu weiteren Möglichkeiten via e-Rezept App oder PIN informieren Sie sich hier
Ihre Bestellung wird nach Eingabe in die Bestellmaske per E-Mail versendet. Bitte beachten Sie, dass keine End-zu-End-Verschlüsselung stattfindet.
- Bitte auf diesem Weg nur Medikamente bestellen, welche im Medikationsplan aufgeführt sind oder zumindest regelmäßig von uns verordnet werden
- Alle anderen Medikamentenwünsche sind persönlich ärztlich zu besprechen. Vereinbaren Sie bitte einen Termin oder Telefontermin
- Abholung zwei Werktage nach Bestellung möglich, es erfolgt keine gesonderte Benachrichtigung
- Hinterlegen in der Apotheke nur möglich, wenn Chipkarte im aktuellen Quartal bereits eingelesen
- Auf Anfrage auch gern als e-Rezept. Chipkarte muss trotzdem einmal im Quartal eingelesen werden