Jeder gesetzlich Versicherte, welcher der Erstellung einer elektronischen Patientenakte nicht aktiv widersprochen hat, besitzt eine solche seit Mitte Januar 2025. Der bundesweite Startschuß für die freiwillige Anwendung in Arztpraxen ist zum 29.04. gefallen – verplichtend wird die Anwendung ab Oktober dieses Jahres.
Immer, wenn Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis eingelesen wird, können wir für 90 Tage auf Ihre ePA zugreifen. Diesen Zeitraum können Sie – sofern im Umgang mit digitalen Medien geübt – in der ePA-App Ihrer Krankenkasse verändern (sperren, verkürzen oder beliebig verlängern). Ab sofort werden wir damit beginnen, bestimmte von uns neu erhobene Befunde in die ePA hochzuladen. Dies betrifft beispielsweise Laborwerte. Sie müssen nicht jedes Mal explizit zustimmen (außer es handelt sich um hochsensible potentiell stigmatisierende Daten wie z.B. zu psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Krankheiten, Schwangerschaftabbrüche oder genetische Daten). Allerdings können Sie aktiv widersprechen. Lesen Sie hierzu auch die Patienteninformation der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Altbefunde werden nicht automatisch in die ePA übernommen! Anlassbezogen können wir jedoch z.B. zur Vorbereitung eines Facharzttermines ältere Dokumente hochladen, sofern sie uns bereits digital vorliegen. Impfdaten können aktuell noch nicht eingestellt werden.
Wie Sie selber Ihre ePA nutzen und auf Daten darin zugreifen sowie ggf. selber Befunde einstellen können, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.