Ihr Ansprechpartner für Beratung, Prävention und Therapie
EPA-zertifizierte Praxis
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Melden Sie sich bei Erkältungssymptomen und Durchfallerkrankungen bitte immer telefonisch oder über die Onlineterminbuchung an!

Selbst wenn es sich bei Ihrer Erkrankung nicht um eine Corona-Infektion handelt – auch mit Brechdurchfall, Influenza oder anderen Erkältungsviren möchten sich Ihre MitpatientInnen im Wartezimmer nicht anstecken. Bitte denken Sie an die FFP-2-Maskenpflicht in Arztpraxen, welche weiterhin besteht. Da die Isolationspflicht entfallen ist, erübrigt sich in den meisten Fällen auch die PCR-Testung. Ein qualifizierter Bestätigungstest bei positivem Selbsttest kann über die Testzentren des Landkreises erfolgen. Bei lediglich milden Erkrankungssymptomen, welche keine ärztliche Behandlung erfordern, kann nach jetzigem Stand noch bis 31.03.23 eine Krankschreibung auch nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden.

COVID-19 Informationen des RKI

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